Definition
siehe unter Grippe
Die Grippe gehört zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Die Meldepflicht richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt beziehungsweise das befunderhebende Labor. Heilpraktiker dürfen diese Erkrankung, wenn ein Nachweis vorliegt, nicht behandeln. Die erkrankte Person darf trotzdem anderweitig behandelt werden.
Empfehlung
Vitafolia Toxana 2 x täglich 50 Tropfen oder Kügelchen (Abwehr)
Vitafolia Atero 2 x täglich 50 Tropfen oder Kügelchen (Durchblutung)
Vitafolia Petrol 2x täglich 50 Tropfen oder Kügelchen (Nierenentlastung)
Vitafolia Enzykur 2 x tgl. 3 Kapseln (Thrombosenverhinderung)
voraussehender Grippeschutz: Wenn der Organismus mit den vor beschrieben Arzneimitteln gestärkt in eine Grippesaison geht, hat er die besten gesundheitlichen Voraussetzungen gegen grippale Infekte.