Definition
Die Grippe gehört zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Die Meldepflicht richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt beziehungsweise das befunderhebende Labor. Heilpraktiker dürfen diese Erkrankung, wenn ein Nachweis vorliegt, nicht behandeln. Die erkrankte Person darf trotzdem anderweitig behandelt werden. Normalerweise reagiert der Körper mit Fieber, Husten, Schnupfen, Zerschlagenheit, Schweißausbrüchen, Gliederschmerzen, um die Folgen der Grippebelastung „abzuwerfen“. Es gibt aber auch Jahre, in denen die Grippe genau das nicht macht. In solchen Fällen merken die Menschen nicht einmal, mit welch großem Risiko sie leben, denn bei einer Grippe kann es zu deutlichen Verklebungen des roten Blutbildes kommen. Dadurch kommt es zu Mikrothrombosen. Solche Mikrothrombosen fallen erst einmal gar nicht auf, da der Organismus „Umgehungen“ anlegt. Das rote Blut ist wegen dieser „Verklebungen“ nicht in der Lage, genügend Sauerstoff und Nährstoffe aufzunehmen, um die Körperzellen zu versorgen. Im Herzmuskel, an den Herzklappen und in den Nieren entstehen Entzündungsvorgänge, die allenfalls als Leistungsminderung oder als Druck hinter dem Brustbein auffallen. Die Folgen sind plötzliche Infarkte im Koronarsystem, in der Hirndurchblutung oder in den Nieren mit fatalen Folgen. Daran kann und muss gearbeitet werden.
Empfehlung
Vitafolia Toxana 5 x täglich 50 Tropfen oder Kügelchen (Abwehr)
Vitafolia Atero 5 x täglich 50 Tropfen oder Kügelchen (Durchblutung)
Vitafolia Petrol 5 x täglich 50 Tropfen oder Kügelchen (Nierenentlastung)
Vitafolia Enzykur 3 x tgl. 3 Kapseln (Thrombosenverhinderung)
voraussehender Grippeschutz: Wenn der Organismus mit den vor beschrieben Arzneimitteln gestärkt in eine Grippesaison geht, hat er die besten gesundheitlichen Voraussetzungen gegen grippale Infekte.